Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tierbetreuung Ottiker GmbH
Begriffe Wird in den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierbetreuung Ottiker GmbH der Begriff „der Tierhalter“ verwendet, so ist damit auch die weibliche Form „die Tierhalterin“, wenn zutreffend, gemeint. Zugunsten der besseren Lesbarkeit wird in der Folge jedoch nur die männliche Form verwendet. Mit dem Begriff „Tier“ sind immer Hunde und Katzen gemeint. Andere Tierarten werden von der Tierbetreuung Ottiker GmbH nicht aufgenommen und zurückgewiesen. Allerdings steht die Tierbetreuung Ottiker GmbH Rat suchenden Tierhaltern gerne zur Seite und vermittelt an entsprechend spezialisierte Institutionen und Fachpersonen.
Einleitung Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle Tierhalter, die ein Tier der Tierbetreuung Ottiker GmbH zur Betreuung übergeben. Mit der Übergabe anerkennt der Tierhalter stillschweigend die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Tierbetreuung Ottiker GmbH geht davon aus, dass er diese zur Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierbetreuung Ottiker GmbH können durch letztere jederzeit und ohne Vorankündigung angepasst werden. Die aktuell gültige Version wird auf der Homepage (www.tbo-wängi.ch) publiziert.
Tiergesundheit Es werden nur gesunde Tiere zur Betreuung angenommen. Tiere, die Anzeichen eines Parasitenbefalls oder ansteckender Krankheiten aufweisen, werden zum Schutz der übrigen Tiere wegen der Ansteckungsgefahr bei der Übergabe zurückgewiesen. Es werden nur Tiere zur Betreuung angenommen, welche grundimmunisiert sind und im Weiteren eine Auffrischungsimpfung bekommen haben, die nicht älter als ein Jahr ist. Die Hunde müssen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Zwingerhusten geimpft sein. Alle Katzen müssen gegen Katzenschnupfen (Calici- und Herpesviren) und Katzenseuche (Parvovirose) geimpft sein, Freigängerkatzen zusätzlich gegen Leukose. Das Impfbüchlein/der Heimtierpass muss zur Übergabe mitgebracht werden und wird vom Personal der Tierbetreuung Ottiker GmbH eingesehen.
Sollte trotz unserer fachgerechten Pflege ein Tier Krankheitsanzeichen zeigen oder sich verletzten, kontaktieren wir unverzüglich den Tierhalter auf der uns angegebenen Telefonnummer, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Ist der Tierhalter nicht erreichbar und besteht unaufschiebbarer Handlungsbedarf, so stellt die Tierbetreuung Ottiker GmbH das Tier zeitnah einem Tierarzt vor. Die Behandlungskosten gehen zu Lasten des Tierhalters, ebenso die Kosten für den Transport und die aufgewendete Zeit.
Stirbt ein Tier während der zur Betreuung übergebenen Zeit, so wird es von uns zu einem Tierarzt zur Aufbewahrung verbracht. Die entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
Tierhalter, die Tiere, welche ein auffälliges Verhalten (Aggressivität, gegenüber Mensch und Tier, starke Unsicherheit oder Ängstlichkeit, Stressanfälligkeit) zeigen, haben dies der Tierbetreuung Ottiker GmbH möglichst früh, jedoch spätestens bei der Abgabe in die Betreuung unaufgefordert dem Personal mitzuteilen.
Pflege während dem Pensionsaufenthalt Die Tierbetreuung Ottiker GmbH verpflichtet sich zu fachgerechter Pflege, dem Tier individuell angepasster Fütterung mit hochwertigem Futter, sowie einem sorgfältigen und liebevollen Umgang mit den ihr zur Betreuung übergebenen Tieren.
Der Tierhalter kann seinem Tier eigenes Futter für die Zeit des Aufenthaltes mitgeben. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass die Futtermenge für die Dauer des Aufenthaltes ausreicht und das Behältnis/die Verpackung mit dem Namen des Tieres gut leserlich beschriftet ist.
Benötigen Tiere während der Betreuung durch die Tierbetreuung Ottiker GmbH Medikamente, sind diese durch den Tierhalter in ausreichender Menge für den vorgesehenen Aufenthalt mitzugeben. Auf der Verpackung der Medikamente muss die Dosierung und Abgabezeit und der Name des Tieres gut leserlich aufgeschrieben sein. Das Gleiche gilt für Futterzusätze.
Läufige Hündinnen Läufige Hündinnen werden im Regelfall nicht aufgenommen. Sollte eine Hündin während des Aufenthalts läufig werden, wird dem Tierhalter zusätzlich ein Unkostenbeitrag von Fr. 10 pro Tag, ab Feststellung der Läufigkeit, verrechnet. Läufige Hündinnen lösen bei Rüden viel Stress aus, was für die Tierbetreuung Ottiker GmbH einen zusätzlichen Betreuungs- und Reinigungsaufwand zur Folge hat.
Haftung / Haftungsausschluss Für Schäden, die durch ein Tier, welches sich in der Betreuung der Tierbetreuung Ottiker GmbH befindet, verursacht werden, haftet der Tierhalter. Beschädigt das Tier „eigene“ Gegenstände wie mitgebrachte Decken, Kissen, Körbchen, Spielzeug usw., besteht für den Tierhalter kein Anspruch auf Ersatz oder Vergütung. Beschädigt das Tier Gehege oder Einrichtungsgegenstände der Tierbetreuung Ottiker GmbH, so wird der Schaden dem Tierhalter verrechnet.
Sollte sich ein Tier während der Betreuung durch die Tierbetreuung Ottiker GmbH verletzen, krank werden, sterben oder entfliehen, so können vom Tierhalter keine Haftungsansprüche an die Tierbetreuung Ottiker GmbH gestellt werden (ausgenommen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Tierhalter von Hunden, welche zur Betreuung der Tierbetreuung Ottiker GmbH übergeben werden, müssen für ihre Tiere eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Hundehalter aus dem Kanton Thurgau sind dazu ohnehin gesetzlich verpflichtet (Hundegesetz). Ungeachtet der Regelung in anderen Kantonen wird durch die Tierbetreuung Ottiker GmbH eine Haftpflichtversicherung für den in die Betreuung abgegebenen Hund ausnahmslos verlangt.
Übergabe von Tieren Anlässlich der Buchung eines Aufenthaltes eines Tieres bei der Tierbetreuung Ottiker GmbH wird mit dem Tierhalter eine Abgabe- und Abholzeit vereinbart. Kann das Tier nicht zur vereinbarten Zeit gebracht oder abgeholt werden, so ist die Tierbetreuung Ottiker GmbH frühstmöglich darüber zu informieren.
Tiere können nur zu den Öffnungszeiten gebracht oder abgeholt werden. Die Öffnungszeiten sind auf der Homepage (www.tbo-wängi.ch) publiziert. In Ausnahmefällen und ausschliesslich nach Absprache mit dem Personal der Tierbetreuung Ottiker GmbH, können abweichende Zeiten vereinbart werden.
Wird das Tier nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt, versucht die Tierbetreuung Ottiker GmbH den Tierhalter zu erreichen. Dies kann auf telefonischem Weg, per E-Mail oder schriftlich geschehen. Die Kontaktierungsversuche werden dokumentiert. Bleiben diese erfolglos oder holt der Tierhalter sein Tier ohne triftigen Grund nicht innert 14 Tagen (ab vereinbartem Abholtermin) ab, so geht das Tier in den Besitz der Tierbetreuung Ottiker GmbH über. Sämtliche bis dahin entstandenen Kosten werden dem ehemaligen Tierhalter in Rechnung gestellt. In der Folge entscheidet die Tierbetreuung Ottiker GmbH über eine Neuplatzierung des Tieres.
Buchung und Stornierung Buchungsanfragen zur Betreuung von Tieren können per E-Mail oder telefonisch gestellt werden. Die Buchung wird erst definitiv, wenn sie von der Tierbetreuung Ottiker GmbH bestätigt wird. Die Tierbetreuung Ottiker GmbH kann Buchungsanfragen ablehnen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die maximale Kapazität der angebotenen Plätze erreicht ist.
Wird ein Tier früher als zum vereinbarten Termin abgeholt, zum Beispiel wegen vorzeitigem Ferienabbruch o.ä., ist der gesamte Betrag für die verbleibenden Tage gem. der ursprünglichen Buchung zu entrichten. Über Ausnahmen im Einzelfall entscheidet die Geschäftsführung der Tierbetreuung Ottiker GmbH.
Storniert ein Kunde eine von der Tierbetreuung Ottiker GmbH bestätigte Buchung bis 14 Tage vor Beginn der vereinbarten Betreuung, werden ihm 50% der Pensionskosten in Rechnung gestellt. Stornierungen unter 14 Tagen vor Beginn der vereinbarten Betreuung werden zu 100% in Rechnung gestellt.
Bucht ein Kunde einen Aufenthalt für sein Tier und bringt es jedoch tatsächlich nicht, so wird ihm der gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Der Ein- und Austrittstag wird jeweils als ganzer Pensionstag verrechnet.